Beglaubigte Übersetzungen von ad hoc

Beglaubigte schriftliche Übersetzungen in alle Sprachen - aus allen Sprachen

ad hoc ist Ihr Übersetzungsbüro für beglaubigte Übersetzungen

ad hoc bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen in allen Sprachen. Beglaubigte Übersetzungen haben amtlichen Charakter und dürfen ausschließlich von gerichtlich zertifizierten Übersetzern angefertigt werden, deren Unterschrift, Beglaubigungsformel und Stempel sie tragen. Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung in/aus einer Sprache, für die in Österreich kein Übersetzer gerichtlich zertifiziert ist, finden wir gemeinsam mit Ihnen und dem betreffenden Amt ein individuelle Lösung!
Wichtige Infos zu beglaubigten Übersetzungen:

Wann benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
Zur Vorlage bei Behörden und Ämtern bzw. immer dann, wenn Sie eine offizielle Übersetzung vorlegen müssen. Grundsätzlich kann jedes Schriftstück und jeder Text beglaubigt übersetzt werden.

Wieviel kostet Sie eine beglaubigte Übersetzung?
Sie bezahlen pro Dokument und zwar eine Pauschale für die Beglaubigung selbst und einen Basistext in der Länge von kurzen Urkunden.  Benötigen Sie längere Texte, zahlen Sie zusätzlich pro weiterer Standardzeile. 
Möchten Sie Ihre Übersetzung auf dem Postweg oder per Kurierdienst erhalten, verrechnen wir auch den Versand. 

Wie können Sie dazu beitragen, die Kosten zu minimieren und die Übersetzung schnellst möglich zu erhalten? 
  • Beauftragen Sie Ihre Übersetzung bitte nicht im letzten Moment. Da es in Österreich nur eine begrenzte Anzahl gerichtlich zertifizierter Übersetzer gibt, vermeiden Sie so Stoßzeiten zur Urlaubssaison oder vor Weihnachten sowie auch etwaige Eilzuschläge.
  • Bei nicht in lateinischer Schrift verfassten Dokumenten übermitteln Sie uns bitte auch eine Kopie des Reisepasses der betreffenden Person, aus der die von den Behörden festgelegte Schreibweise der Namen in lateinischer Schrift hervorgeht. In der Übersetzung muss die Schreibweise des Namens gleich sein wie im Pass.
  • Berücksichtigen Sie die begrenzte Gültigkeit bestimmter Dokumente (z.B. Strafregisterauszug, Ledigkeitsbescheinigung) und geben Sie die Übersetzung rechtzeitig vor Ablauf in Auftrag.
  • Bei handschriftlichen Texten und Eintragungen klären Sie bitte vorab die eindeutige Lesbarkeit und fügen Sie gegebenenfalls dem Original eine getippte Abschrift  bei.
  • Benötigen Sie die Übersetzung für das Ausland, erkundigen Sie sich vorab, ob Sie eine Apostille benötigen und teilen Sie uns dies gegebenenfalls unbedingt mit!
  • Bedenken Sie bitte, dass Sie beglaubigte Übersetzungen im Normalfall im Original vorlegen müssen und berücksichtigen Sie den Postweg.

Arten von beglaubigten Übersetzungen:

Übersetzung von Heiratsurkunden


Übersetzung Firmenbuchauszüge

Übersetzung Gerichtsurteil

Übersetzung von Geburtsurkunden

Übersetzung Geschäftsberichte

Übersetzung von Ausweisen

Übersetzung von Scheidungsurteilen

Übersetzung von Zeugnissen

Übersetzung Führerschein

Checkliste für die beglaubigte Übersetzung von Dokumenten

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente? Dann sind Sie bei uns richtig! Bevor Sie allerdings Ihre Übersetzung in Auftrag geben, ist es zweckmäßig, einige Punkte zu beachten:

 Abklärung der genauen Anforderungen
Vermutlich haben Sie vor, zu heiraten, ein Kind eintragen zu lassen, ein Erbe anzutreten, einen Antrag auf Pension, Staatsbürgerschaft, Visum zu stellen oder ähnliches. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde und erkundigen Sie sich, welche Dokumente Sie exakt benötigen und ob diese in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden müssen oder ob eine einfache Übersetzung genügt. In beiden Fällen sind wir Ihr Ansprechpartner erster Wahl!

Information

ad hoc ist Ihr Übersetzungsbüro in Wien und Spezialist für Dolmetscher und schriftliche Übersetzungen in und aus allen Sprachen. Gerne organisieren wir für Sie auch die entsprechende Konferenztechnik bzw. Dolmetschanlagen. Wir unterstützen unsere Kunden jährlich bei mehr als 200 Konferenzen weltweit und zahllosen schriftlichen Übersetzungen.